Fallstudien zum Wirtschaftsprivatrecht: Praxisfälle zur Wissensvertiefung

Author:   Tim Jesgarzewski
Publisher:   Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. KG
Edition:   4., akt. u. erw. Aufl. 2023
ISBN:  

9783658421250


Pages:   184
Publication Date:   20 July 2023
Format:   Paperback
Availability:   Manufactured on demand   Availability explained
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Fallstudien zum Wirtschaftsprivatrecht: Praxisfälle zur Wissensvertiefung


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Overview

In Ergänzung zu dem Lehrbuch „Wirtschaftsprivatrecht“ kann der Leser anhand der in diesem Buch präsentierten Fälle sein Wissen vertiefen und anwenden. Denn ob in Vorbereitung auf juristische Klausuren oder für die spätere Berufspraxis: Abstrakte Rechtssätze auf tatsächliche Geschehnisse anwenden zu können, ist eine Kunst, die erst erlernt werden muss.Kein Fall gleicht dem anderen, und sachgerechte Lösungen können nur durch das individuelle Prüfen der einzelnen Sachverhalte erzielt werden. Hierzu ist nicht nur umfassendes juristisches Fachwissen notwendig, sondern auch dessen ständige Übung und Wiederholung. Hierbei hilft die Lösung von Fällen. Die vorliegende vierte Auflage wurde an die aktuelle Rechtslage angepasst und um vier neue Beispielfälle aus dem Themenbereich „Besonderes Vertragsrecht“ ergänzt. 

Full Product Details

Author:   Tim Jesgarzewski
Publisher:   Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. KG
Imprint:   Springer Gabler
Edition:   4., akt. u. erw. Aufl. 2023
Weight:   0.418kg
ISBN:  

9783658421250


ISBN 10:   3658421258
Pages:   184
Publication Date:   20 July 2023
Audience:   Professional and scholarly ,  Professional & Vocational
Format:   Paperback
Publisher's Status:   Active
Availability:   Manufactured on demand   Availability explained
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Table of Contents

Einleitung 1.1 Grundlagen1.2 Juristische FalllösungAllgemeines Schuld‐ und Vertragsrecht2.1 Fall 1: Angebot und Annahme – „Sonnenbrille“ 2.2 Fall 2: Vertragsentstehung durch konkludente Annahme – „Straßenbahnfahren mit Peter“ 2.3 Fall 3: Vertragsschluss, Invitatio ad offerendum – „Kauf das!“2.4 Fall 4: Annahme an Erfüllungs statt – „Gekauft ist nicht getauscht“ 2.5 Fall 5: Mietwucher – „Studentenpreise“ 2.6 Fall 6: Stellvertretung – „Fernseher“ 2.7 Fall 7: AGB-Kontrolle – „Das Kleingedruckte“ 2.8 Fall 8: Anfechtung und Rückabwicklung gescheiterter Verträge – „Original oder Fälschung?“ 2.9 Fall 9: Widerrufsrecht – „Der mobile Buchladen“ 2.10 Fall 10: Wucher – „Feuchter Jahreswechsel“ 2.11 Fall 11: Verjährung – „Doppeltes Glück“2.12 Fall 12: Unmöglichkeit, Schadensersatz – „Kaputter Fernseher“ 2.13 Fall 13: Schadensersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit – „Geklauter Porsche“ 2.14 Fall 14: Schuldnerverzug – „Eiskalter Urlaub“ 2.15 Fall 15: Gläubigerverzug – „Das Moped“ 2.16 Fall 16: Minderjährige im Vertragsrecht – „Toms Playstation“ 2.17 Fall 17: Vorvertragliches Schuldverhältnis – „Frisch gewischt“Besonderes Vertragsrecht3.1 Fall 18: Gewährleistungsrechte im Kaufrecht – „Romantischer Fernseher“ 3.2 Fall 19: Unverhältnismäßigkeit im Rahmen der Wahl der Nacherfüllungsvariante – „Restposten oder Riesenglotze?“ 3.3 Fall 20: Gewährleistungsrecht, Gefahrübergang – „Nachtlicht“ 3.4 Fall 21: Gewährleistungsrechte, Sachmangelbegriff, Verbrauchsgüterkauf – „Gebraucht gefälligst?“ 3.5 Fall 22: Ratenlieferungsvertrag, Kündigungsbutton – „Das verflixte Abo“ 3.6 Fall 23: Waren mit digitalen Elementen, Aktualisierungspflicht – „Der Saugroboter“ 3.7 Fall 24: Vertrag über digitale Produkte, Paketvertrag, Beendigung – „Heimtrainer & Fitness-App“ 3.8 Fall 25: Mietrecht, Mietminderung – „Nasse Wohnung“ 3.9 Fall 26: Vermieterpfandrecht – „Ab nach Argentinien“ 3.10 Fall 27: Selbstvornahme im Werkvertragsrecht – „Das undichte Dach“ 3.11 Fall 28: Mängel im Werkvertragsrecht – „Der schluderige Bauunternehmer“ 3.12 Fall 29: Werkvertrag, Architektenvertrag – „Der unaufmerksame Architekt“3.13 Fall 30: Darlehensvertrag – „Das liebe Geld“ 3.14 Fall 31: Dienstvertrag – „Die Musikerin“ 3.15 Fall 32: Maklervertrag – „Der Makler“ 3.16 Fall 33: Sittenwidrigkeit, Bürgschaft – „Die Geschäftsidee“ Gesetzliche Schuldverhältnisse 4.1 Fall 34: Berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag – „Der freundliche Nachbar“ 4.2 Fall 35: Geschäftsführung ohne Auftrag, aufgedrängte Bereicherung – „Gut gedüngt“ 4.3 Fall 36: Bereicherungsrecht, solvendi causa – „Unerkannt geisteskrank“ 4.4 Fall 37: Bereicherungsrecht und Anfechtung – „Teure Tasche“ 4.5 Fall 38: Bereicherungsrecht, Entreicherung – „Bonuszahlung“ 4.6 Fall 39: Abgrenzung der Kondiktionen, Entreicherung – „Flugreisefall“ 4.7 Fall 40: Schadensersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung – „Heiratsmarkt“ Sachenrecht 5.1 Fall 41: Verarbeitung – „Luxuswurst“ 5.2 Fall 42: Herausgabe des Erlangten – „Bikerfreunde“5.3 Fall 43: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis – „Geklautes Fahrrad“ 5.4 Fall 44: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Schadensersatz – „Partynacht“ 5.5 Fall 45: Gutgläubiger Eigentumserwerb, vorhergehender Diebstahl – „Autoradio“ 5.6 Fall 46: Sperrfunktion des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses – „Doppelte Lore“5.7 Fall 47: Eigentumserwerb im Immobiliarsachenrecht, lediglich rechtlicher Vorteil – „Reicher Onkel“5.8 Fall 48: Pfandrechtserwerb – „Sicher ist sicher“ 5.9 Fall 49: Bestimmtheitsgebot, Besitz – „Antiquitätenhandel“ 5.10 Fall 50: Hypothek – „Keine Raten mehr von Stephan!“ 5.11 Fall 51: Veräußerte Grundschuld – „Die Geldsorgen“ Handels‐ und Gesellschaftsrecht6.1 Fall 52: Handelsgewerbe – „Kiosk am Badesee“ 6.2 Fall 53: Publizität des Handelsregisters – „Getrennte Wege“ 6.3 Fall 54: Haftung des Erben bei Firmenfortführung – „Wer anderen eine Grube gräbt …“ 6.4 Fall 55: Beschränkung der Prokura – „Partytresen“ 6.5 Fall 56: Mängel im Handelsrecht, Rückobliegenheit – „Tastaturen“ 6.6 Fall 57: Haftung in der GbR – „Selbstgenäht“ 6.7 Fall 58: Wechsel zwischen OHG und GbR – „Luxustaxi“ 6.8 Fall 59: Publizität des Handelsregisters, Ausscheiden eines Gesellschafters – „Der ausgeschiedene Gesellschafter“ 6.9 Fall 60: Haftung des Kommanditisten – „Kommanditistenhaftung“ Stichwortverzeichnis

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Author Information

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski ist Professor an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Bremen und lehrt dort Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Als kooptierter Wissenschaftler des KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht der FOM widmet er sich dort dem Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Neben seiner Hochschultätigkeit ist Tim Jesgarzewski als Rechtsanwalt insbesondere in der Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen tätig und Mitglied verschiedener Aufsichtsräte.

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