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Overview"Offenbart ein Unternehmenstrager nicht seine tatsachliche Rechtsform, wird dem Kontrahenten die Moglichkeit genommen, dessen Insolvenzrisiko korrekt einzuschatzen. Auch wird daher auf einen Risikoaufschlag oder eine Sicherheit verzichtet werden. In welchem Umfang ein hierauf beruhender Schaden zu ersetzen ist und wer der korrekte Anspruchsgegner ist, wird kontrovers diskutiert. Der Verfasser macht es sich zur Aufgabe, die verschiedenen Ansatze zu untersuchen und kommt zu dem Ergebnis, dass die standige Rechtsprechung, eine ""Rechtsscheinhaftung analog 179 BGB"", in weiten Teilen nicht uberzeugen kann. Vielmehr ist der Anspruchsteller in vielen Fallen auf einen auf das negative Interesse gerichteten deliktischen Anspruch zu verweisen. Offenbart ein Unternehmenstrager nicht seine tatsachliche Rechtsform, wird dem Kontrahenten die Moglichkeit genommen, dessen Insolvenzrisiko korrekt einzuschatzen. Auch wird daher auf einen Risikoaufschlag oder eine Sicherheit verzichtet werden. In welchem Umfang ein hierauf beruhender Schaden zu ersetzen ist und wer der korrekte Anspruchsgegner ist, wird kontrovers diskutiert. Der Verfasser macht es sich zur Aufgabe, die verschiedenen Ansatze zu untersuchen und kommt zu dem Ergebnis, dass die standige Rechtsprechung, eine ""Rechtsscheinhaftung analog 179 BGB"", in weiten Teilen nicht uberzeugen kann. Vielmehr ist der Anspruchsteller in vielen Fallen auf einen auf das negative Interesse gerichteten deliktischen Anspruch zu verweisen. Offenbart ein Unternehmenstrager nicht seine tatsachliche Rechtsform, wird dem Kontrahenten die Moglichkeit genommen, dessen Insolvenzrisiko korrekt einzuschatzen. Auch wird daher auf einen Risikoaufschlag oder eine Sicherheit verzichtet werden. In welchem Umfang ein hierauf beruhender Schaden zu ersetzen ist und wer der korrekte Anspruchsgegner ist, wird kontrovers diskutiert. Der Verfasser macht es sich zur Aufgabe, die verschiedenen Ansatze zu untersuchen und kommt zu dem Ergebnis, dass die standige Rechtsprechung, eine ""Rechtsscheinhaftung analog 179 BGB"", in weiten Teilen nicht uberzeugen kann. Vielmehr ist der Anspruchsteller in vielen Fallen auf einen auf das negative Interesse gerichteten deliktischen Anspruch zu verweisen." Full Product DetailsAuthor: Torsten FitzkePublisher: Nomos Verlagsgesellschaft Imprint: Nomos Verlagsgesellschaft Weight: 0.431kg ISBN: 9783756004447ISBN 10: 3756004449 Pages: 275 Publication Date: 27 February 2023 Audience: General/trade , General Format: Paperback Publisher's Status: Active Availability: In Print This item will be ordered in for you from one of our suppliers. Upon receipt, we will promptly dispatch it out to you. For in store availability, please contact us. Language: German Table of ContentsReviewsAuthor InformationTab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |