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OverviewChecks and balances ergeben sich mit Blick auf die unionale Gerichtsbarkeit weniger aus der (theoretischen) Moglichkeit einer Vertragsanderung (Art. 48 EUV) oder den kaum weniger theoretischen Chancen von Europaischer Kommission, Rat und Europaischem Parlament, eine missliebige Rechtsprechung des Gerichtshofs zu korrigieren, denn aus der - gegebenenfalls auch streitigen - Kooperation im Verfassungsgerichtsverbund. Weil das letzte Wort dabei definitionsgemass in der Schwebe bleibt, kann der Gerichtshof die Position der Verfassungs- und Hochstgerichte der Mitgliedstaaten nicht systematisch ignorieren, wenn er seine Autoritat und deren Folgebereitschaft nicht riskieren will. Vor allem wenn mehrere Verfassungs- und Hochstgerichte unionsrechtliche Rechtsprechungslinien entwickeln, die letztlich auf den gemeinsamen Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten und nicht auf dem Postulat einer imaginaren Autonomie grunden, kann dies die Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht unberuhrt lassen. Full Product DetailsAuthor: Peter M HuberPublisher: Duncker & Humblot Imprint: Duncker & Humblot Weight: 0.059kg ISBN: 9783428189960ISBN 10: 3428189965 Pages: 50 Publication Date: 07 September 2023 Audience: General/trade , General Format: Paperback Publisher's Status: Active Availability: In Print This item will be ordered in for you from one of our suppliers. Upon receipt, we will promptly dispatch it out to you. For in store availability, please contact us. Table of ContentsReviewsAuthor InformationContributor Biography - German Peter M. Huber studierte Jura an den Universitaten Munchen und Genf. Nach dem Zweiten Staatsexamen wurde er 1987 von der Juristischen Fakultat der LMU Munchen promoviert, an der er sich 1991 auch habilitierte. Professuren inne hatte er in Augsburg (1991/92), Jena (1992/2001), Bayreuth (2001/2002) und seit 2002 an der Ludwig-Maximiliansuniversitat Munchen. Peter M. Huber war von 1995 bis 1998 Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages Uberwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit. Von 1996 bis 2002 war er Richter am Thuringer Oberverwaltungsgericht im Nebenamt und von 1998 bis 2001 Landesvorsitzender Thuringen des Deutschen Hochschulverbandes. Von 2003 bis 2004 war er Mitglied der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung. Von 2002 bis 2009 gehorte er der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) an, ab 2008 als Vorsitzender. Von 2007 bis 2009 war er Mitglied des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen sowie von 2007 bis 2012 Mitglied des Kuratoriums von Mehr Demokratie e.V. Von 2009 bis 2010 war Professor Huber Innenminister des Freistaats Thuringen, von 2010 bis 2023 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat und dort zustandig fur das Volker- und Europarecht, Bund-Lander-Streitigkeiten und das Kommunalrecht. Tab Content 6Author Website:Countries AvailableAll regions |